Sondernutzung Warenständer / Werbetafeln / Überbauung von öffentlichen Verkehrsflächen
Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Warenständern / Werbetafeln in der Fußgängerzone
Antragstellung:
schriftlich
Benötigte Unterlagen:
Angaben über Art, Größe und Warenangebot.
Gebühr:
Gemäß Satzung.
Zuständige Dienststellen
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