Parkberechtigungen für Handwerker
Jahresgenehmigung für Werkstattwagen und Kundendienstfahrzeuge um
- gebührenfrei an Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten über die Höchstparkdauer hinaus zu parken,
- in Fußgängerzonen außerhalb der Andienungszeiten mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren und zu parken,
- im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der Parkmarkierung zu parken, sofern eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern verbleibt,
- auf Anwohnerparkplätzen ohne Anwohnerparkausweis zu parken.
Benötigte Unterlagen:
Antrag mit der Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft
Gebühr: 140,00 Euro
Zuständige Dienststellen
Weitere Informationen