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Parkberechtigungen für Handwerker

Jahresgenehmigung für Werkstattwagen und Kundendienstfahrzeuge um

  • gebührenfrei an Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten über die Höchstparkdauer hinaus zu parken,
  • in Fußgängerzonen außerhalb der Andienungszeiten mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren und zu parken,
  • im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der Parkmarkierung zu parken, sofern eine Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern verbleibt,
  • auf Anwohnerparkplätzen ohne Anwohnerparkausweis zu parken.

Benötigte Unterlagen:

Antrag mit der Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft

Gebühr: 140,00 Euro

Zuständige Dienststellen