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Flächennutzungsplan

Planausschnitt Schnittbereich Kernstadt-Weststadt
Planausschnitt aus dem Schnittbereich Kernstadt-Weststadt (© Stadt Aalen)

Im ersten Kapitel „Allgemeines Städtebaurecht“ des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan beschrieben. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber der Bürgerschaft. Er ist verwaltungsinterne Planung, welche einen Rahmen für nachfolgende Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) sowie andere Planungsträger und Fachbehörden gibt.

Somit ist der Flächennutzungsplan eine mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens innerhalb der Gemarkung einer Stadt oder Gemeinde. Hier werden keine verbindlichen, parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken getroffen, sondern die Bodennutzung lediglich flächenhaft dargestellt.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Aalen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen ist im Internet einsehbar unter https://www.gisserver.de/aalen/start.html.

Zuständige Dienststellen