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Erweiterte Meldebescheinigung

Die Erweiterte Meldebescheinigung kann entweder direkt bei der Meldebehörde oder online beantragt werden. Sie müssen dabei persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum angeben sowie die Stelle nennen, bei der die Erweiterte Meldebescheinigung vorgelegt werden soll. Bei Online-Beantragung wird die Gebühr per Banklastschrift eingezogen, bitte halten Sie deshalb Ihre Kontoverbindung (Kontoinhaber, Kontonummer, Bankleitzahl) bereit. Zum Online-Dienst

Zur Vorlage bei verschiedenen Behörden wird eine Erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Zum Beispiel für das Standesamt zur Eheschließung (Heirat) oder als ausländischer Bürger in Aalen für das jeweilige Konsulat zur Passerneuerung.

Beantragung der Erweiterten Meldebescheinigung bzw. der Einfachen Meldebestätigung:

  • Persönlich mit Ausweisdokument oder
  • durch schriftlich bevollmächtigte Person mit beiden Ausweisdokumenten

Hinweis: Verschiedene Behörden und Stellen wie zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die KFZ-Zulassungsstelle, Banken, Videotheken oder Mobilfunkanbieter verlangen eine Einfache Meldebescheinigung.

Gebühr: 8,00 Euro

Unsere Anschrift

Rathaus Fachsenfeld
Waiblinger Straße 1
73434 Aalen-Fachsenfeld

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag 15 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Weitere Informationen

Ansprechpartner/in