Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für bestimmte Aufenthaltszwecke erteilt.
Folgende Aufenthaltszwecke beschreibt das Aufenthaltsgesetz:
- Ausbildung: §§ 16 bis 17 AufenthG – z.B. Studium, Sprachkurse und sonstige Ausbildung
- Erwerbstätigkeit: §§ 18 bis 21 AufenthG – z.B. Erwerbstätigkeit Hochqualifizierte, Blaue Karte, Forscher und Selbständige
- humanitäre Gründe: §§ 22 bis 26 AufenthG – z.B. Verbleib von Asylberechtigten und sonstigen Flüchtlingen
- Familiennachzug: §§ 27 bis 36a AufenthG – z.B. Aufenthalt von Familienangehörigen Deutscher und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis
Für eine Aufenthaltserlaubnis müssen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen beifügen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Arbeits- und Verdienstbescheinigung
- letzte 3 Lohnabrechnungen
- Wohnraumbescheinigung
- Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsnachweis
- gültiger Pass
Gebühr:
Erteilung: 50 bis 100 Euro
Verlängerung: 46,50 bis 98 Euro
Unsere Anschrift
Rathaus Fachsenfeld
Waiblinger Straße 1
73434 Aalen-Fachsenfeld
Öffnungszeiten
Montag 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag 15 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass von Montag bis Mittwoch sowie am Freitag von 8.30 bis 10 Uhr und am Donnerstag von 16.30 bis 18 Uhr online gebuchte Termine im Bürgeramt vorrangig behandelt werden.