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Anmeldung zur Eheschließung

Trauzimmer im Aalener Rathaus
Trauzimmer im Aalener Rathaus (© Stadt Aalen)

Sie wollen heiraten?

Mit diesem Wunsch sind Sie nicht alleine: Jedes Jahr geben sich zwischen 300 und 350 Paare in den Aalener Standesämtern das Ja-Wort. Vor das Eheglück hat das Gesetz allerdings einige bürokratische Hürden gestellt. Die folgenden Seiten sollen Ihnen helfen, diese mit Leichtigkeit zu nehmen:

Anmeldung zur Eheschließung

Der erste "amtliche Schritt" auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung beim Standesamt.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, Termine zu vereinbaren. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen. Dazu müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen und dann einen Termin für die "Anmeldung zur Eheschließung" vereinbaren. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung

Wenn die folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen:

  • beide Verlobte sind Deutsche und gehören nicht zum Kreis der Aussiedler,
  • beide Verlobte sind volljährig und kinderlos,
  • beide Verlobte sind ledig, waren also noch niemals verheiratet,
  • beide Verlobte haben ihren Hauptwohnsitz in Aalen,
  • beide Verlobte sind in Aalen geboren,

dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

In allen anderen Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen. In der Praxis hat es sich gezeigt, dass ein persönliches Gespräch am schnellsten und effektivsten ist.

Anmeldungen zur Eheschließung werden nur während der Öffnungszeiten entgegengenommen und erst, nachdem uns alle Unterlagen vorher vorgelegt wurden (Terminvereinbarung für Anmeldung!).
Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein verbindlicher Termin erst festgelegt werden kann, wenn alle Nachweise dem Standesamt vorliegen. Trauzeugen sind nicht mehr nötig. Sie können aber bis zu zwei Zeugen mitbringen.

Heiraten im Ausland

Grundsätzlich werden in Deutschland auch Ehen anerkannt, die im Ausland geschlossen wurden, soweit die Eheschließung in der für das jeweilige Land vorgeschriebenen Form und durch die dort zuständige Stelle durchgeführt wurde.

Sie sollten sich dabei rechtzeitig darüber informieren, welche Nachweise Sie zur Eheschließung vorlegen müssen. Diese Information erhalten Sie bei der Stelle, bei der die Eheschließung vorgenommen werden soll oder auch evtl. bei der deutschen Auslandsvertretung im jeweiligen Land bzw. bei der Botschaft des betreffenden Landes in Deutschland.

Oftmals wird ein Ehefähigkeitszeugnis (z.B. in Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz) gefordert, das Ihnen Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt ausstellen kann. Für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind die gleichen Nachweise vorzulegen, wie wenn Sie hier heiraten würden.

Die ausländische Heiratsurkunde sollten Sie möglichst durch die Deutsche Botschaft oder das Deutsche Generalkonsulat im jeweiligen Land mit einer "Legalisation" versehen lassen, je nach Land genügt auch eine sogenannte "Apostille" (Überbeglaubigung) durch die dort zuständige Behörde.

Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland sollten Sie mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen.Hier besteht zum einen die Möglichkeit, Namenserklärungen abzugeben, da im Ausland häufig nicht die nach deutschem Recht vorgesehenen Möglichkeiten zur Namensführung in der Ehe bestehen. Zum anderen können Sie Ihre im Ausland geschlossene Ehe in das deutsche Eheregister nachbeurkunden lassen. In diesen Fällen sprechen Sie bitte nach Terminvereinbarung beim Standesamt Aalen vor.

Gebühren

Ganz umsonst ist eine standesamtliche Hochzeit nicht - und hoffentlich auch nicht vergebens! Die Kosten lassen sich allerdings nicht pauschal beziffern. Sie hängen von vielen Einzelfragen ab, z.B. wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch wünschen.

Die Gebühren im Einzelnen:
 

  • Prüfung der Ehefähigkeit

    a) Anmeldung der Eheschließung 65,00

    b) wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit (z.B. bei Vorlage einer ausländischen Geburtsurkunde) 110,00 Euro

    c) wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist 130,00 Euro
     
  • Heirats- und Geburtsurkunde (jedes Exemplar) 20,00 Euro
  • Stammbuch, verschiedene Ausführungen ab 37,00 Euro

Die Hochzeitstage und ihre Namen

Die Hochzeit Grüne Hochzeit
Der 1. Hochzeitstag Baumwollene oder Papierne Hochzeit
Der 5. Hochzeitstag Hölzerne oder (ohne Kinder) Ochsenhochzeit
Der 6. Hochzeitstag Zinn-Hochzeit
Der 7. Hochzeitstag Kupferne Hochzeit
Der 8. Hochzeitstag Töpferne oder Blecherne Hochzeit
Der 10. Hochzeitstag Rosen - Hölzerne Hochzeit
Der 12. Hochzeitstag Nickel-Hochzeit
Der 12 1/2. Hochzeitstag Petersilien-Hochzeit
Der 15. Hochzeitstag Gläserne oder Veilchen-Hochzeit
Der 20. Hochzeitstag Porzellan-Hochzeit
Der 25. Hochzeitstag Silberhochzeit
Der 30. Hochzeitstag Perlenhochzeit
Der 35. Hochzeitstag Leinwand-Hochzeit
Der 37 1/2. Hochzeitstag Aluminium-Hochzeit
Der 40. Hochzeitstag Rubin-Hochzeit
Der 50. Hochzeitstag Goldene Hochzeit
Der 60. Hochzeitstag Diamantene Hochzeit
Der 65. Hochzeitstag Eiserne Hochzeit
Der 67. Hochzeitstag Steinerne Hochzeit
Der 70. Hochzeitstag Gnadenhochzeit
Der 75. Hochzeitstag Kronjuwelenhochzeit

Unsere Anschrift

Rathaus Fachsenfeld
Waiblinger Straße 1
73434 Aalen-Fachsenfeld

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Öffnungszeiten

Montag 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Dienstag 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag 15 bis 18 Uhr
Freitag 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung.